Drohne

Mit meiner DJI Mavic Pro 2 Drohne erstelle ich für Dich Videos und Fotos aus der Vogelperspektive. Privatpersonen dürfen mit einer Drohne in Halle und auch an vielen weiteren Orten nicht fleigen aufgrund der Bestimmungen in der Drohnenverordnung (Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30.03.2017). Ich habe eine Betriebs- und Ausnahmeerlaubnis für ein unbemanntes Luftfahrtsystem im Bundesland Sachsen-Anhalt vom Referat Verkehrswesen Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, mit der ich hier fliegen darf. Ab diesem Jahr gilt die EU-Drohnenverordnung – ich habe alle notwendigen Vorausetzungen erfüllt.

  • A1/A3-Kompetenznachweis
  • A2-Fernpilotenzeugnis (Drohnenführerschein)
  • Fernpiloten-ID beim Luftfahrbundesamt
  • UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) beim Luftfahrbundesamt
  • Drohnen-Haftpflicht-Versicherung

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